FAQs

Was wir oft gefragt werden

Das satzungsgemäße Ziel ist die Errichtung und Unterhaltung von Anlagen zur Erzeugung regenerativer Energien und der Absatz der gewonnenen Energien in Form von Strom oder Wärme. Die Vision der Mitglieder der Genossenschaft ist es, mit dem Engagement der Bürgerinnen und Bürger aus der Region weitere Anlagen in Betrieb zu nehmen.

Mitglied der Genossenschaft können natürliche und juristische Personen des privaten oder öffentlichen Rechts werden. Das gilt auch für Personenhandelsgesellschaften (Satzung § 3). Eine Mitgliedschaft ist möglich für Bürgerinnen und Bürger mit Wohnsitz in Syke oder der Samtgemeinde Bruchhausen-Vilsen. Gegenwärtig können keine neuen Genossenschaftsanteile gezeichnet werden. Es ist jedoch wahrscheinlich, dass die Genossenschaft beschließt zu wachsen und künftig weiteres Eigenkapital benötigt wird. Wenn Sie Interesse an der Bürger-Energie-Syke eG haben, können Sie sich bereits jetzt auf die Anwärterliste setzen lassen. Einfach Mail an: info-at-buerger-energie-syke.de

Die Gesellschaftsform der Genossenschaft macht es möglich ab 1.000 € Mitglied zu werden. Ein Mitglied muss sich mit mindestens 10 Geschäftsanteilen à 100 € beteiligen. Eine Obergrenze der Anteile ist in der Satzung nicht festgelegt. Der Vorstand entscheidet über die Zulassung.

Mitglieder können sich in Abstimmung mit dem Vorstand über ihren Mindestanteil hinaus mit weiteren Geschäftsanteilen à 100 € beteiligen. Hierzu steht das Anmeldeformular zur Verfügung. Eine Verminderung ist nur durch vertragliche Übertragung von Anteilen auf andere Mitglieder möglich.

Geschäftsanteile sind für mindestens 12 Monate festgelegt. Der Zeitraum kann sich verlängern, weil Kündigungen der Mitgliedschaft mind. 12 Monate vor Schluss eines Geschäftsjahres erfolgen müssen.

Jedes Mitglied hat das Recht, seine Mitgliedschaft zum Schluss eines Geschäftsjahres zu kündigen. Die Kündigung muss schriftlich erklärt werden und der Genossenschaft mindestens 12 Monate vor dem Ende des Geschäftsjahres zugehen. Die Rückzahlung der Geschäftsanteile kann erfolgen, wenn mindestens 90 % des Genossenschaftskapitals erhalten bleiben.

Jedes Mitglied wird zu den Generalversammlungen eingeladen und hat das gleiche Stimmrecht, unabhängig von der Anzahl der Geschäftsanteile. Die Generalversammlung wählt den Aufsichtsrat. Der Aufsichtsrat bestellt den Vorstand. Der Vorstand legt in seinem Geschäftsbericht jährlich Rechenschaft über seine Tätigkeit ab.

Jedes Mitglied kann für den Aufsichtsrat kandidieren. Der Aufsichtsrat (Satzung, §§ 17 bis 19) wird von der Generalversammlung für drei Jahre gewählt und besteht aus mindestens drei Mitgliedern. Der Vorstand (Satzung, §§ 13 bis 16) wird vom Aufsichtsrat für maximal 5 Jahre bestellt. Unabhängig von diesen offiziellen Ämtern gibt es regelmäßig Tätigkeiten, die in Abstimmung mit Vorstand bzw. Aufsichtsrat durchgeführt werden, wie zum als „Solarpate“ / „Solarpatin“. Solarpaten sind Ansprechpersonen für einzelne PV-Anlagen der BES, sehen nach dem Rechten, lesen Zählerstände ab usw. Auch mit einmaligen Tätigkeiten können sich Mitglieder aktiv beteiligen. Melden Sie sich bei Interesse gerne, z.B. über das Kontaktformular.

Mit der Zeichnung von Genossenschaftsanteilen beteiligen Sie sich als Anlegerin / Anleger am Geschäftskapital der Genossenschaft und teilen mit allen anderen Anlegenden gleichermaßen die Chancen und Risiken, die sich aus dem gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbetrieb der BES ergeben. Der geschäftsführende Vorstand hat die Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters einer Genossenschaft anzuwenden. Damit verbieten sich spekulative Geldanlagen. Satzungsgemäßes Ziel unserer Genossenschaft ist die Errichtung und Unterhaltung von Anlagen zur Erzeugung regenerativer Energien. Somit findet eine Anlage in Sachwerte statt, die in Bezug auf das Risiko vergleichbar ist mit Anlagen in andere Sachwerte.

Die Rendite der Geschäftsanteile richtet sich nach der Höhe des Jahresergebnisses und ist veränderlich. Erträge hängen von Faktoren wie z. B. Anzahl den Sonnenscheinstunden ab, erforderlichen Reparaturen etc. und sind nicht genau vorhersagbar. Bei normalem Wetterverlauf wird bei PV-Anlagen mit einer durchschnittlichen Rendite von 2,2 % gerechnet, wobei das Kapital nicht mit ausgeschüttet wird. Wenn beispielsweise nach 20 Jahren eine PV-Anlage abgängig sein sollte, steht das Kapital für eine neue Anlage wieder zur Verfügung. Mit unserer ernsten Windenergieanlage in Süstedt erwarten wir regelmäßig höhere Erträge und Renditen, als bisher mit den PV-Anlagen allein.

Über die Verwendung des Jahresüberschusses oder die Deckung eines Jahresfehlbetrages beschließt die Generalversammlung.

Das Jahresergebnis wird während der Generalversammlung vorgestellt und ist in den Protokollen der Versammlungen nachzulesen. Ein Jahresbericht des Vorstands erscheint auf dieser Homepage. Die Veröffentlichung des Jahresabschlusses und der in diesem Zusammenhang zu veröffentlichenden Unterlagen erfolgt im digitalen Bundesanzeiger.

Für Verbindlichkeiten der Genossenschaft haftet nur das Genossenschaftsvermögen. Eine Nachschusspflicht für Mitglieder ist ausgeschlossen.

Jedes Mitglied hat das Recht, die Leistungen der Genossenschaft in Anspruch zu nehmen und an der Gestaltung der Genossenschaft mitzuwirken. Es hat insbesondere das Recht
a) die Einrichtungen und Dienstleistungen der Genossenschaft nach Maßgabe der dafür getroffenen Bestimmungen und Verträge zu nutzen,
b) an der Generalversammlung und an ihren Beratungen, Abstimmungen und Wahlen teilzunehmen und dort Auskünfte über Angelegenheiten der Genossenschaft zu verlangen,
c) Anträge für die Tagesordnung der Generalversammlung einzureichen oder bei Anträgen auf Berufung außerordentlicher Generalversammlungen mitzuwirken. Zu solchen Anträgen bedarf es der Unterschrift von mind. 10 % der Mitglieder,
d) nach Maßgabe der einschlägigen Bestimmungen und Beschlüsse am Jahresgewinn und an sonstigen Ausschüttungen teilzuhaben,
e) rechtzeitig vor Feststellung des Jahresabschlusses durch die Generalversammlung eine Abschrift des Jahresabschlusses, gegebenenfalls des Lageberichts und des Berichts des Aufsichtsrats zu verlangen,
f) die Niederschrift über die Generalversammlung und das zusammengefasste Prüfungsergebnis einzusehen.

Jedes Mitglied hat die Pflicht, das Interesse der Genossenschaft zu wahren. Es hat insbesondere
a) den Bestimmungen des Genossenschaftsgesetzes, der Satzung und den Beschlüssen der Generalversammlung nachzukommen,
b) mindestens 10 Geschäftsanteile zu übernehmen und die Einzahlung hierauf zu leisten,
c) Angebotsunterlagen, Preise und Konditionen, Rundschreiben und sonstige Informationen der Genossenschaft gegenüber Außenstehenden vertraulich zu behandeln,
d) der Genossenschaft jede Änderung der Anschrift, Änderung der Rechtsform sowie der Inhaber- und Beteiligungsverhältnisse unverzüglich mitzuteilen.

Schriftliche Mitteilungen wie Beteiligungserklärungen, Änderungsmitteilungen, Kündigungen und Anträge etc. sind zu senden an: BES eG, Medard Andrae, Im Steimker Felde 6, 28857 Syke. Für formlose Anfragen verwenden Sie gern das Kontaktformular.

Die BES eG unterstützt andere Initiativen in unserer Region durch das inzwischen erworbene Erfahrungswissen und beteiligt sich ggf. unter Einhaltung der Satzungsziele und gemäß der Gremienbeschlüsse an regionalen Initiativen. Nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf.