Häufige Fragen – und dazu die Antworten

[faq]

01. Wer kann Mitglied der Genossenschaft werden?

Mitglied der Genossenschaft können natürliche und juristische Personen des privaten oder öffentlichen Rechts werden. Das gilt auch für Personenhandelsgesellschaften (Satzung § 3).

 

02. Was sind Geschäftsanteile?

Geschäftsanteile bilden das Eigenkapital der Genossenschaft. Ein Geschäftsanteil beträgt 100 € und mit mindestens 10 Geschäftsanteilen muss sich ein Mitglied beteiligen.

03. Wie lange sind meine Geschäftsanteile festgelegt?

Geschäftsanteile sind für mindestens 12 Monate festgelegt. Der Zeitraum kann sich jedoch verlängern, denn Kündigungen der Mitgliedschaft können nur zum Schluss eines Geschäftsjahres erfolgen und zwar 12 Monate vorher. Rückzahlungen können außerdem nur erfolgen, wenn mindestens 90 Prozent des Genossenschaftskapitals erhalten bleiben.

04. Wie sicher sind meine Geschäftsanteile angelegt?

Der geschäftsführende Vorstand hat die Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters einer Genossenschaft anzuwenden. Damit verbieten sich spekulative Geldanlagen. Der Gegenstand des Unternehmens ist die Errichtung und Unterhaltung von Anlagen zur Erzeugung regenerativer Energien. Somit findet eine Anlage in Sachwerten statt, in Bezug auf Risiko vergleichbar mit Anlagen in andere Sachwerte. Die Einspeisevergütung  für den erzeugten Strom ist für 20 Jahre ab dem Jahr der Inbetriebnahme garantiert.

05. Wie hoch ist die Rendite meiner Geschäftsanteile?

Die Rendite der Geschäftsanteile richtet sich nach der Höhe des Jahresüberschusses bzw. des Jahresfehlbetrages und ist veränderlich. Erträge hängen von natürlichen Faktoren wie z. B. Anzahl der Sonnenscheinstunden ab und sind daher nicht genau vorhersagbar. Bei normalem Wetterverlauf wird mit einer durchschnittlichen Rendite von 2,2 % gerechnet, wobei das Kapital nicht mit ausgeschüttet wird, d. h. wenn nach 20 Jahren die PV-Anlage abgängig sein sollte, steht das volle Kapital für eine neue Anlage wieder zur Verfügung.

06. Kann ich meine Beteiligung erhöhen oder vermindern?

Mitglieder können sich in Abstimmung mit dem Vorstand über ihren Mindestanteil hinaus mit weiteren Geschäftsanteilen à 100 € beteiligen. Hierzu steht das Anmeldeformular zur Verfügung. Eine Verminderung ist nur durch vertragliche Übertragung von Anteilen auf andere Mitglieder möglich. Siehe auch Frage 8.

07. Wie groß ist die kleinste/größte Beteiligung an der Genossenschaft?

Ein Mitglied muss sich mit mindestens 10 Geschäftsanteilen à 100 € beteiligen. Eine Obergrenze der Anteile ist in der Satzung nicht festgelegt. Der Vorstand entscheidet über die Zulassung.

08. Kann ich meine Mitgliedschaft kündigen und meine Geschäftsanteile zurück erhalten?

Jedes Mitglied hat das Recht, seine Mitgliedschaft zum Schluss eines Geschäftsjahres zu kündigen. Die Kündigung muss schriftlich erklärt werden und der Genossenschaft mindestens 12 Monate vor Schluss des Geschäftsjahres zugehen. Die Rückzahlung der Geschäftsanteile kann erfolgen, wenn mindestens 90 Prozent des Genossenschaftskapitals erhalten bleiben.

09. Hafte ich für Verluste der Genossenschaft?

Für Verbindlichkeiten der Genossenschaft haftet nur das Genossenschaftsvermögen. Eine Nachschusspflicht für Mitglieder ist ausgeschlossen.

10. Hängt das Stimmrecht von der Höhe der Beteiligung ab?

Jedes Mitglied hat in der Generalversammlung eine Stimme, unabhängig von der Höhe seiner Beteiligung.

11. Kann ich unter meinem Namen weitere Stimmrechte erwerben?

Das ist in der Satzung nicht vorgesehen und würde eine Umgehung der Satzungsregel (§20) bedeuten, dass jedes Mitglied nur eine Stimme hat.

12. Kann ich für den Vorstand/Aufsichtsrat kandidieren?

Jedes Mitglied kann für den Aufsichtsrat kandidieren. Der Aufsichtsrat (Satzung, §§ 17 bis 19) wird von der Generalversammlung für drei Jahre gewählt und besteht aus mindestens drei Mitgliedern.
Für den Vorstand (Satzung, §§ 13 bis 16) kann man nicht kandidieren. Er wird vom Aufsichtsrat für maximal 5 Jahre bestellt.

13. Welche Rechte habe ich als Mitglied der Genossenschaft?

Jedes Mitglied hat das Recht, die Leistungen der Genossenschaft in Anspruch zu nehmen und an der Gestaltung der Genossenschaft mitzuwirken. Es hat insbesondere das Recht

  1. die Einrichtungen und Dienstleistungen der Genossenschaft nach Maßgabe der dafür getroffenen Bestimmungen und Verträge zu nutzen,
  2. an der Generalversammlung und an ihren Beratungen, Abstimmungen und Wahlen teilzunehmen und dort Auskünfte über Angelegenheiten der Genossenschaft zu verlangen,
  3. Anträge für die Tagesordnung der Generalversammlung einzureichen oder bei Anträgen auf Berufung außerordentlicher Generalversammlungen mitzuwirken. Zu solchen Anträgen bedarf es der Unterschrift mindestens eines zehnten Teils der Mitglieder,
  4. nach Maßgabe der einschlägigen Bestimmungen und Beschlüsse am Jahresgewinn und an sonstigen Ausschüttungen teilzunehmen,
  5. rechtzeitig vor Feststellung des Jahresabschlusses durch die Generalversammlung auf seine Kosten eine Abschrift des Jahresabschlusses, gegebenenfalls des Lageberichts und des Berichts des Aufsichtrats zu verlangen,
  6. die Niederschrift über die Generalversammlung, das zusammengefasste Prüfungsergebnis und die Mitgliederliste einzusehen.
14. Welche Pflichten habe ich als Mitglied der Genossenschaft?

Jedes Mitglied hat die Pflicht, das Interesse der Genossenschaft zu wahren. Es hat insbesondere

  1. den Bestimmungen des Genossenschaftsgesetzes, der Satzung und den Beschlüssen der Generalversammlung nachzukommen,
  2. mindestens 10 Geschäftsanteile zu übernehmen und die Einzahlung hierauf zu leisten,
  3. Angebotsunterlagen, Preise und Konditionen, Rundschreiben und sonstige Informationen der Genossenschaft gegenüber Außenstehenden vertraulich zu behandeln,
  4. der Genossenschaft jede Änderung seiner Anschrift, die Änderung der Rechtsform sowie der Inhaber- und Beteiligungsverhältnisse unverzüglich mitzuteilen.
15. Wer beschließt über die Verwendung des Jahresüberschusses oder die Deckung eines Jahresfehlbetrages?

Über die Verwendung des Jahresüberschusses oder die Deckung eines Jahresfehlbetrages beschließt die Generalversammlung.

16. Wo wird der Jahresabschluss veröffentlicht?

Die Veröffentlichung des Jahresabschlusses und der in diesem Zusammenhang zu veröffentlichen Unterlagen erfolgt ausschließlich im elektronischen Bundesanzeiger. Ein Jahresbericht des Vorstands erscheint auf dieser Homepage.

17. Wohin sollen die Beteiligungserklärungen geschickt werden?

An Herrn Medard Andrae, Im Steimker Felde 6, 28857 Syke.

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