Ein Mitglied muss sich mit mindestens 10 Geschäftsanteilen à 100 € beteiligen. Eine Obergrenze der Anteile ist in der Satzung nicht festgelegt. Der Vorstand entscheidet über die Zulassung.
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06. Kann ich meine Beteiligung erhöhen oder vermindern?
Mitglieder können sich in Abstimmung mit dem Vorstand über ihren Mindestanteil hinaus mit weiteren Geschäftsanteilen à 100 € beteiligen. Hierzu steht das Anmeldeformular zur Verfügung. Eine Verminderung ist nur durch vertragliche Übertragung von Anteilen auf andere Mitglieder möglich. Siehe auch Frage 8.
05. Wie hoch ist die Rendite meiner Geschäftsanteile?
Die Rendite der Geschäftsanteile richtet sich nach der Höhe des Jahresüberschusses bzw. des Jahresfehlbetrages und ist veränderlich. Erträge hängen von natürlichen Faktoren wie z. B. Anzahl der Sonnenscheinstunden ab und sind daher nicht genau vorhersagbar. Bei normalem Wetterverlauf wird mit einer durchschnittlichen Rendite von 2,2 % gerechnet, wobei das Kapital nicht mit ausgeschüttet wird, d. h. wenn nach 20 Jahren die PV-Anlage abgängig sein sollte, steht das volle Kapital für eine neue Anlage wieder zur Verfügung.
04. Wie sicher sind meine Geschäftsanteile angelegt?
Der geschäftsführende Vorstand hat die Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters einer Genossenschaft anzuwenden. Damit verbieten sich spekulative Geldanlagen. Der Gegenstand des Unternehmens ist die Errichtung und Unterhaltung von Anlagen zur Erzeugung regenerativer Energien. Somit findet eine Anlage in Sachwerten statt, in Bezug auf Risiko vergleichbar mit Anlagen in andere Sachwerte. Die Einspeisevergütung für den erzeugten Strom ist für 20 Jahre ab dem Jahr der Inbetriebnahme garantiert.
03. Wie lange sind meine Geschäftsanteile festgelegt?
Geschäftsanteile sind für mindestens 12 Monate festgelegt. Der Zeitraum kann sich jedoch verlängern, denn Kündigungen der Mitgliedschaft können nur zum Schluss eines Geschäftsjahres erfolgen und zwar 12 Monate vorher. Rückzahlungen können außerdem nur erfolgen, wenn mindestens 90 Prozent des Genossenschaftskapitals erhalten bleiben.
02. Was sind Geschäftsanteile?
Geschäftsanteile bilden das Eigenkapital der Genossenschaft. Ein Geschäftsanteil beträgt 100 € und mit mindestens 10 Geschäftsanteilen muss sich ein Mitglied beteiligen.
01. Wer kann Mitglied der Genossenschaft werden?
Mitglied der Genossenschaft können natürliche und juristische Personen des privaten oder öffentlichen Rechts werden. Das gilt auch für Personenhandelsgesellschaften (Satzung § 3).