14. Welche Pflichten habe ich als Mitglied der Genossenschaft?

Jedes Mitglied hat die Pflicht, das Interesse der Genossenschaft zu wahren. Es hat insbesondere

  1. den Bestimmungen des Genossenschaftsgesetzes, der Satzung und den Beschlüssen der Generalversammlung nachzukommen,
  2. mindestens 10 Geschäftsanteile zu übernehmen und die Einzahlung hierauf zu leisten,
  3. Angebotsunterlagen, Preise und Konditionen, Rundschreiben und sonstige Informationen der Genossenschaft gegenüber Außenstehenden vertraulich zu behandeln,
  4. der Genossenschaft jede Änderung seiner Anschrift, die Änderung der Rechtsform sowie der Inhaber- und Beteiligungsverhältnisse unverzüglich mitzuteilen.

13. Welche Rechte habe ich als Mitglied der Genossenschaft?

Jedes Mitglied hat das Recht, die Leistungen der Genossenschaft in Anspruch zu nehmen und an der Gestaltung der Genossenschaft mitzuwirken. Es hat insbesondere das Recht

  1. die Einrichtungen und Dienstleistungen der Genossenschaft nach Maßgabe der dafür getroffenen Bestimmungen und Verträge zu nutzen,
  2. an der Generalversammlung und an ihren Beratungen, Abstimmungen und Wahlen teilzunehmen und dort Auskünfte über Angelegenheiten der Genossenschaft zu verlangen,
  3. Anträge für die Tagesordnung der Generalversammlung einzureichen oder bei Anträgen auf Berufung außerordentlicher Generalversammlungen mitzuwirken. Zu solchen Anträgen bedarf es der Unterschrift mindestens eines zehnten Teils der Mitglieder,
  4. nach Maßgabe der einschlägigen Bestimmungen und Beschlüsse am Jahresgewinn und an sonstigen Ausschüttungen teilzunehmen,
  5. rechtzeitig vor Feststellung des Jahresabschlusses durch die Generalversammlung auf seine Kosten eine Abschrift des Jahresabschlusses, gegebenenfalls des Lageberichts und des Berichts des Aufsichtrats zu verlangen,
  6. die Niederschrift über die Generalversammlung, das zusammengefasste Prüfungsergebnis und die Mitgliederliste einzusehen.

12. Kann ich für den Vorstand/Aufsichtsrat kandidieren?

Jedes Mitglied kann für den Aufsichtsrat kandidieren. Der Aufsichtsrat (Satzung, §§ 17 bis 19) wird von der Generalversammlung für drei Jahre gewählt und besteht aus mindestens drei Mitgliedern.
Für den Vorstand (Satzung, §§ 13 bis 16) kann man nicht kandidieren. Er wird vom Aufsichtsrat für maximal 5 Jahre bestellt.

08. Kann ich meine Mitgliedschaft kündigen und meine Geschäftsanteile zurück erhalten?

Jedes Mitglied hat das Recht, seine Mitgliedschaft zum Schluss eines Geschäftsjahres zu kündigen. Die Kündigung muss schriftlich erklärt werden und der Genossenschaft mindestens 12 Monate vor Schluss des Geschäftsjahres zugehen. Die Rückzahlung der Geschäftsanteile kann erfolgen, wenn mindestens 90 Prozent des Genossenschaftskapitals erhalten bleiben.