Geschäftsanteile sind für mindestens 12 Monate festgelegt. Der Zeitraum kann sich jedoch verlängern, denn Kündigungen der Mitgliedschaft können nur zum Schluss eines Geschäftsjahres erfolgen und zwar 12 Monate vorher. Rückzahlungen können außerdem nur erfolgen, wenn mindestens 90 Prozent des Genossenschaftskapitals erhalten bleiben.