08. Kann ich meine Mitgliedschaft kündigen und meine Geschäftsanteile zurück erhalten?

Jedes Mitglied hat das Recht, seine Mitgliedschaft zum Schluss eines Geschäftsjahres zu kündigen. Die Kündigung muss schriftlich erklärt werden und der Genossenschaft mindestens 12 Monate vor Schluss des Geschäftsjahres zugehen. Die Rückzahlung der Geschäftsanteile kann erfolgen, wenn mindestens 90 Prozent des Genossenschaftskapitals erhalten bleiben.