Ein Mitglied muss sich mit mindestens 10 Geschäftsanteilen à 100 € beteiligen. Eine Obergrenze der Anteile ist in der Satzung nicht festgelegt. Der Vorstand entscheidet über die Zulassung.
Ein Mitglied muss sich mit mindestens 10 Geschäftsanteilen à 100 € beteiligen. Eine Obergrenze der Anteile ist in der Satzung nicht festgelegt. Der Vorstand entscheidet über die Zulassung.