14. Welche Pflichten habe ich als Mitglied der Genossenschaft?

Jedes Mitglied hat die Pflicht, das Interesse der Genossenschaft zu wahren. Es hat insbesondere

  1. den Bestimmungen des Genossenschaftsgesetzes, der Satzung und den Beschlüssen der Generalversammlung nachzukommen,
  2. mindestens 10 Geschäftsanteile zu übernehmen und die Einzahlung hierauf zu leisten,
  3. Angebotsunterlagen, Preise und Konditionen, Rundschreiben und sonstige Informationen der Genossenschaft gegenüber Außenstehenden vertraulich zu behandeln,
  4. der Genossenschaft jede Änderung seiner Anschrift, die Änderung der Rechtsform sowie der Inhaber- und Beteiligungsverhältnisse unverzüglich mitzuteilen.