Jedes Mitglied kann für den Aufsichtsrat kandidieren. Der Aufsichtsrat (Satzung, §§ 17 bis 19) wird von der Generalversammlung für drei Jahre gewählt und besteht aus mindestens drei Mitgliedern.
Für den Vorstand (Satzung, §§ 13 bis 16) kann man nicht kandidieren. Er wird vom Aufsichtsrat für maximal 5 Jahre bestellt.